Erstaufnahmestellen und Dublin-Verfahren

Mit dem Asylpaket I 2015 kam die neue Regelung: Wer ein Dublin-Verfahren hat, muss in den Erstaufnahmestellen bleiben – bis zur Abschiebung. Ein Thema, das PRO BLEIBERECHT nich nur beim kurzen und verregneten Besuch in Horst begegnet.

Die Asylpakete haben vielen Menschen viele Sorgen bereitet. Hauptsächlich den Asylsuchenden mit Duldungen, die von Leistungskürzungen, zunehmenden Arbeitsverboten und steigendem Druck aufgrund von Abschiebungen konfrontiert sind. Für die Erstaufnahmestellen bedeuet das Gesetz: Wer ein Dublin-Verfahren hat, muss dort wohnen bleiben. Und Dublin-Verfahren sind zahlreich.

Dublin bedeutet: Wer Fingerabdrücke in einem anderen Land abgibt, muss zurückkehren und das Asylverfahren dort durchlaufen. „Fingerabdrücke“ abgeben ist nichts, was die Menschen freiwillig tun.

In vielen Ländern wie Bulgarien oder Ungarn kommt es vorher zu tage- oder monatelanger Haft. Auch aus Italien gibt es derlei Berichte. Außerdem wurde ein neues Erfassungssystem eingeführt, demnach die ankommenden Flüchtlinge in sogenannten Hotspots untergebracht werden, bis sie registriert sind. Aus anderen Ländern, zum Beispiel Finnland oder Schweden, ziehen Asylsuchende weiter, weil die Länder entweder Abschiebungen in Länder umsetzen, in denen es noch unmöglicher zu leben ist: Somalia, Afghanistan, Eritrea. Oder weil dort repressive Asylpolitik ein Leben in Perspektivlosigkeit verheißt: Bunker in der Schweiz, fehlende medizinische Versorgung in Schweden oder der Rausschmiss aus den Unterkünften.

Aus vielen Gründen gehen Menschen in ein zweites Land: Familie, Unterkunft, Zukunft. Meist sind es sehr tiefe Wünsche und Hoffnungen auf ein besseres Leben, von denen sie berichten. Die Antwort der Bundes- und Landesregierung darauf? Eine Verschärfung der Situation durch Dublin 4 ist in Planung, und: Wer nach Deutschland kommt, muss in den Erstaufnahmestellen verweilen. Diese politische Idee fügt sich ein, in die „Vorteile“, die in Sammel-Lagern durch Regierungen überall auf der Welt gesehen werden: Es ist leichter Menschen abzuschieben, deren Aufenthaltsort man sicher kennt. Und es ist billiger, wenig Menschen auf engem Raum unterzubringen.

So suchen viele Geflüchtete, die in Horst leben, ein Kirchenasyl. Denn Kirchenasyle können traditionell die Dublin-Frist überwinden. Lorenz Caffier machte vor Kurzem mit Kritik daran von sich reden. Die Kritik ist fragwürdig. Was sie zeigt, ist das mangelnde Verständnis von der Materie. Während Deutschland dürftig umgesetzte „Relocation“-Programme laufen hat, die die Aufnahme von mehreren Tausend Flüchtlingen für Deutschland bedeuten würden, die in anderen Ländern auf der Straße leben, werden jedes Jahr Tausende in andere Länder in Europa abgeschoben. Oder schlimmer: Von dort aus weiter, zum Beispiel in Länder wie Afghanistan. Frei nach dem Prinzip „Andere Länder, andere Verantwortliche“ . Auch Kinder und Frauen. Politiker*innen von A bis S machen es sich einfach und weisen die Schuld von sich: Die Abschiebung geht nach Norwegen (oder EU-Land XY), nicht nach Afghanistan.

Es ist eine Frage, die kein*e Politiker*in der Welt beantworten kann: Wo SOLL jemand leben? Jede*r Einzelne hat Gründe, warum er oder sie nach Deutschland kommt.

Die Frage nach der Verantwortung für ein Leben ohne Perspektiven stellt sich. Immer und immer wieder. Bei jedem einzelnen Asylsuchenden mit dem*der man spricht.

Ein Gedanke zu „Erstaufnahmestellen und Dublin-Verfahren

  1. Johng923

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